Du willst remote einstellen – aber weißt nicht, wo du anfangen sollst? Vertrag, Arbeitsrecht, Steuer, Ausstattung, Onboarding: Die Einstellung eines Remote-Mitarbeiters unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten von einer klassischen Einstellung.
Dieser Guide gibt dir alles, was du als Arbeitgeber in Deutschland, Österreich oder der Schweiz brauchst, um Remote-Mitarbeiter rechtssicher und erfolgreich einzustellen.
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Inhaltsverzeichnis
- Rechtliche Grundlagen: Was du wissen musst
- Der Remote-Arbeitsvertrag: Was rein muss
- Arbeitsmittel und Ausstattung
- Datenschutz im Home Office
- Recruiting: Wie du die richtigen Remote-Kandidaten findest
- Onboarding remote – die größte Herausforderung
- Steuern und Sozialversicherung
- FAQ
Rechtliche Grundlagen: Was du wissen musst
Remote-Arbeit ändert nichts an den grundlegenden Arbeitgeberrechten und -pflichten. Was sich ändert:
Arbeitsort im Vertrag
Du musst den Arbeitsort im Arbeitsvertrag festhalten. Optionen:
- ●Homeoffice als alleiniger Arbeitsort – rein remote
- ●Hybrides Modell – Büro + Homeoffice, Aufteilung festlegen
- ●Flexibel / nach Absprache – am flexibelsten, aber juristisch weniger präzise
Arbeitszeitgesetz gilt auch remote
Das ArbZG gilt unabhängig vom Arbeitsort:
- ●Maximal 8h täglich (Ausnahme bis 10h bei Ausgleich)
- ●Ruhezeit: mindestens 11 Stunden zwischen Arbeitstagen
- ●Keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen (Ausnahmen möglich)
Herausforderung: Bei Remote-Mitarbeitern ist die Kontrolle schwieriger. Empfehlung: Klare Regelungen zur Erreichbarkeit und ausdrückliches Verbot von Überstunden ohne Genehmigung.
Fürsorgepflicht im Homeoffice
Als Arbeitgeber bist du auch im Homeoffice für den Arbeitsschutz verantwortlich:
- ●Ergonomie-Check des Arbeitsplatzes (mindestens einmalig)
- ●Bildschirmarbeitsplatzverordnung gilt auch zuhause
- ●Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht
In der Praxis: Viele Unternehmen nutzen Selbstauskunftsformulare, die Mitarbeiter zur Ergonomie ausfüllen.
Der Remote-Arbeitsvertrag: Was rein muss
Dein Standardarbeitsvertrag muss um Remote-spezifische Klauseln ergänzt werden:
Pflichtbestandteile
1. Ort der Arbeitsleistung `` "Die Arbeitsleistung wird ausschließlich im Homeoffice des Arbeitnehmers an der Adresse [Adresse] erbracht." `` Oder: "... überwiegend im Homeoffice erbracht; bis zu X Tage/Monat im Büro [Adresse]."
2. Erreichbarkeitszeiten Definiere Core-Hours (z.B. 10–15 Uhr), nicht die gesamte Arbeitszeit. Außerhalb der Core-Hours keine Erreichbarkeitspflicht.
3. Arbeitsmittel Wer stellt was? Laptop, Monitor, Headset, Internet – und wer trägt die Kosten?
4. Kostenerstattung
- ●Internetkosten: 40% steuer- und sozialversicherungsfrei bis zur tatsächlichen Höhe
- ●Arbeitszimmer-Pauschale: 6 €/Tag (max. 1.260 €/Jahr) – aber Arbeitgeber erstatten oft als steuerfreien Aufwendungsersatz
5. Datenschutz und IT-Sicherheit Verweis auf IT-Sicherheitsrichtlinie, Pflicht zur Nutzung von VPN, Verbot privater Nutzung von Firmensoftware auf privaten Geräten.
6. Rückgabe bei Beendigung Firmeneigentum (Laptop etc.) ist bei Vertragsende zurückzugeben.
Optional, aber empfohlen
- ●Wechselklausel: Recht des Arbeitgebers, remote in hybrid umzuwandeln (oder vice versa) mit X Wochen Vorlauf
- ●Auslandsarbeitsklausel: Ob und unter welchen Bedingungen Workation erlaubt ist
- ●Zutrittsrecht: Recht des Arbeitgebers, nach Ankündigung den Heimarbeitsplatz zu prüfen (Datenschutz-Compliance)
Arbeitsmittel und Ausstattung
Wer stellt was?
Modell 1: Arbeitgeber stellt alles
- ●Laptop, Monitor, Tastatur, Maus, Headset, ggf. Schreibtisch/Stuhl
- ●Eindeutigste Lösung für Eigentum und IT-Sicherheit
- ●Reparatur und Austausch beim Arbeitgeber
Modell 2: BYOD (Bring Your Own Device)
- ●Mitarbeiter nutzt eigene Geräte
- ●Günstiger für Arbeitgeber, aber Datenschutz-Herausforderungen
- ●Klare Trennung privat/beruflich ist Pflicht (z.B. getrennte Browser-Profile, VPN)
Modell 3: Home-Office-Budget
- ●Einmaliger Budgetbetrag (z.B. 500–1.500 €) für Anschaffungen
- ●Mitarbeiter wählt selbst, was er kauft
- ●Steuerlich: Sachzuwendung mit Pauschalsteuer möglich
Steuerfreie Arbeitgeberbeiträge
Als Arbeitgeber kannst du folgendes steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten:
- ●Bürgerliche Notdurft-Ausstattung: Bis 50 €/Monat nach § 3 EStG (Sachbezüge)
- ●Homeoffice-Pauschale: 6 €/Arbeitstag im Homeoffice (max. 1.260 €/Jahr), die du dem Mitarbeiter steuerfrei erstatten kannst
Datenschutz im Home Office
Als Arbeitgeber bist du für die DSGVO-konforme Verarbeitung von Kundendaten verantwortlich – auch wenn dein Mitarbeiter zu Hause arbeitet.
Technische Maßnahmen (du musst sicherstellen)
- ●VPN-Pflicht für Zugriff auf Firmensysteme
- ●Verschlüsselung von Festplatten (BitLocker, FileVault)
- ●Multi-Faktor-Authentifizierung für alle geschäftlichen Systeme
- ●Automatischer Sperrung des Bildschirms nach Inaktivität
Organisatorische Maßnahmen
- ●Vertraulichkeitsbelehrung des Mitarbeiters
- ●Home-Office-Richtlinie als Teil des Arbeitsvertrags oder als Anlage
- ●Keine Ausdrucke mit personenbezogenen Daten (oder sichere Aufbewahrung/Vernichtung)
Familienangehörige und Dritte
Klare Regelung: Nur der Mitarbeiter darf Firmensysteme nutzen. Familienangehörige dürfen nicht an Firmen-Laptops arbeiten oder auf vertrauliche Dokumente zugreifen.
Recruiting: Wie du die richtigen Remote-Kandidaten findest
Remote-Recruiting unterscheidet sich vom klassischen Hiring:
Was Remote-Kandidaten können müssen
Zusätzlich zu fachlichen Skills suche nach:
- ●Selbstorganisation: Kann die Person eigenverantwortlich arbeiten?
- ●Kommunikationsstärke: Schriftliche Kommunikation wird wichtiger
- ●Remote-Erfahrung: Wer schon remote gearbeitet hat, macht weniger Anfängerfehler
- ●Technische Grundkompetenz: VPN, Video-Calls, kollaborative Tools
Der Remote-Hiring-Prozess
- Screening: CV + kurzes Loom-Video oder Async-Assessment
- Remote-Interview: 45–60 Minuten per Video (test gleichzeitig Remote-Kompatibilität)
- Skills-Assessment: Bezahlte Probeaufgabe (2–4 Stunden realistisch)
- Kultur-Interview: 30 Minuten mit künftigem Team
- Referenzen: Besonders wichtig bei Remote-Positionen
Wo du Remote-Kandidaten aus DACH findest
💼 RemoteDACH: Stellenanzeigen für DACH-Remote-Jobs
Die spezialisierte Plattform für Remote-Jobs im DACH-Raum.
Weitere Kanäle: LinkedIn (mit "Remote" im Titel), XING, Jobspotting, Stack Overflow Jobs (Tech), Honeypot (Tech).
Onboarding remote – die größte Herausforderung
Das erste Quartal entscheidet, ob dein Remote-Mitarbeiter bleibt oder schnell wieder geht.
Woche 1: Technik und Orientierung
- ●Laptop und Zugänge vor Tag 1 versenden (3–5 Werktage vorab)
- ●Onboarding-Dokument: Wer ist wer? Welche Tools? Welche Prozesse?
- ●Welcome-Call: Persönlich, entspannt, kein Druck
- ●Buddy-System: Ein erfahrener Kollege als erste Ansprechperson
Monat 1: Integration
- ●Tägliche kurze Check-ins (15 Minuten) in den ersten 2 Wochen
- ●Vorstellung im Gesamt-Team
- ●Erste echte Aufgaben mit klaren Erwartungen
- ●Fragen aktiv einladen – "Dumme Fragen" gibt es nicht
Monat 2–3: Eigenständigkeit
- ●Check-ins auf wöchentlich reduzieren
- ●1:1 mit direkter Führungskraft alle 2 Wochen
- ●90-Tage-Review: Feedback in beide Richtungen
- ●Feedback zur Onboarding-Erfahrung einholen
Steuern und Sozialversicherung
Inland (Deutschland)
Wenn dein Mitarbeiter in Deutschland wohnt und für ein deutsches Unternehmen arbeitet: Standard-Lohnsteuer und Sozialversicherung wie immer.
Mitarbeiter im EU-Ausland
Arbeitet dein Mitarbeiter dauerhaft aus einem anderen EU-Land, entstehen komplexe Fragen:
- ●Sozialversicherung: A1-Bescheinigung für temporäre EU-Auslandsarbeit; bei dauerhafter Auslandstätigkeit ggf. Pflicht zur lokalen Sozialversicherung
- ●Lohnsteuer: Betriebsstättenrisiko, wenn Mitarbeiter dauerhaft im Ausland arbeitet
- ●Pflicht: Steuerberater konsultieren!
Arbeitsmittel steuerlich
- ●Firmeneigene Geräte = steuerfrei (sind Arbeitsmittel)
- ●Kostenerstattung Homeoffice-Pauschale bis 1.260 €/Jahr = steuerfrei
- ●Internet-Zuschuss: 25% pauschal versteuert (§ 40 Abs. 2 EStG) oder tatsächliche Kosten anteilig steuerfrei
FAQ: Remote-Mitarbeiter einstellen
Muss ich einen Remote-Mitarbeiter anders versichern?
Gesetzliche Unfallversicherung gilt auch im Homeoffice – allerdings mit Einschränkungen (nur bei Arbeitstätigkeiten, nicht auf dem Weg zur Küche). Als Arbeitgeber musst du nichts Zusätzliches zahlen.
Kann ich Remote-Mitarbeiter zur Büropräsenz verpflichten?
Wenn der Vertrag Remote-Arbeit festschreibt, kannst du nicht einseitig auf Büropräsenz bestehen – außer mit entsprechender Vertragsklausel und Ankündigungsfrist.
Was kostet die Einstellung eines Remote-Mitarbeiters mehr?
Typische Mehrkosten: IT-Ausstattung (einmalig 500–2.000 €), Onboarding-Aufwand, ggf. Reisekosten für gelegentliche Bürobesuche. Einsparungen: Weniger Bürofläche nötig.
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch bei Vertrauensarbeitszeit?
Ja. Vertrauensarbeitszeit bedeutet keine Zeiterfassung durch den Arbeitgeber – aber die gesetzlichen Grenzen gelten trotzdem. Nach EuGH-Urteil (2019) sind Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet.
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Remote-Mitarbeiter einzustellen erfordert Vorbereitung – ist aber gut machbar. Die rechtlichen Hürden sind überschaubar, wenn du die richtigen Klauseln im Vertrag hast und dein Onboarding strukturiert ist.
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Weiterführende Artikel:
- ●📖 Remote-Recruiting DACH: Strategien für 2026
- ●📖 Remote-Onboarding Checkliste
- ●📖 DSGVO im Home Office: Pflichten für Arbeitgeber
Zuletzt aktualisiert: 23. Mai 2026. Kein Rechtsrat – für individuelle Fragen bitte Arbeitsrechtler konsultieren.









