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Versicherungsvertrag mit Schutzschild-Symbol: Haftpflichtversicherung für Home Office und Remote-Worker
Rechtliches & Versicherung

Haftpflichtversicherung im Home Office: Was du wirklich brauchst

RemoteDACH Redaktion21. Juni 20266 Min. Lesezeit

Ein Schaden am Firmenlaptop oder in der Wohnung: welche Haftpflicht im Homeoffice zahlt und was Privat-, Berufs- und Betriebshaftpflicht jeweils abdecken.

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Ob deine Haftpflicht im Homeoffice zahlt, hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist und ob du angestellt oder selbstständig arbeitest. Ein Kaffee auf dem Firmenlaptop ist ein anderer Fall als ein fehlerhafter Code, den du an einen Kunden lieferst.

Inhaltsverzeichnis

  1. Drei Arten von Haftpflicht: Welche gilt wann?
  2. Privathaftpflicht: Was sie deckt (und was nicht)
  3. Berufshaftpflicht: Wann du sie brauchst
  4. Betriebshaftpflicht: Für Selbstständige mit Betrieb
  5. Typische Home-Office-Szenarien und was gilt
  6. Häufige Fragen

Drei Arten von Haftpflicht: Welche gilt wann?

Die Privathaftpflicht gilt für Schäden aus dem privaten Leben, die Berufshaftpflicht für Schäden aus beruflicher Tätigkeit und die Betriebshaftpflicht für Schäden aus einem Gewerbebetrieb. Entscheidend ist, wie der Schaden entstanden ist.

VersicherungFür wenWas sie deckt
PrivathaftpflichtPrivatpersonSchäden, die du privat verursachst
BerufshaftpflichtFreiberufler, Berater, bestimmte BerufeSchäden aus beruflicher Tätigkeit
BetriebshaftpflichtSelbstständige mit GewerbeSchäden im Betriebsumfeld

Privathaftpflicht: Was sie deckt (und was nicht)

Die Privathaftpflicht zahlt Schäden, die du privat anderen zufügst, auch in deiner Wohnung. Für geliehene Sachen, die du beruflich nutzt, greift sie bei der Württembergischen nicht.

Was die Privathaftpflicht deckt

Ein Besucher stolpert in deinem Arbeitszimmer über ein Kabel und verletzt sich. Wenn du für den Unfall verantwortlich bist, zahlt in der Regel die Privathaftpflicht, weil es um einen privaten Besuch geht.

Was die Privathaftpflicht nicht deckt

  • ●Berufliche Fehler als Freelancer. Dafür ist die Berufshaftpflicht da.
  • ●Schäden an geliehenen Sachen, die du beruflich nutzt. Bei der Württembergischen sind sie nicht über die Privathaftpflicht versichert. Ob dein Tarif das ebenso regelt, steht in den Bedingungen.

Die kritische Lücke: Firmenlaptop im Homeoffice

Du arbeitest am Laptop deines Arbeitgebers und verschüttest Kaffee darüber. Ob deine Privathaftpflicht dafür zahlt, entscheidet der Tarif, und Tarife unterscheiden sich bei Höchstsummen und Leistungsumfang. Als Angestellter haftest du für einen solchen Schaden ohnehin nur eingeschränkt (siehe Szenario 1).

Berufshaftpflicht: Wann du sie brauchst

Die Berufshaftpflicht (auch Vermögensschadenhaftpflicht) deckt Vermögensschäden, die deinem Auftraggeber durch einen beruflichen Fehler entstehen. Für einige Berufe ist sie Pflicht, etwa für Rechtsanwälte und Steuerberater. Für andere Freiberufler ist sie freiwillig. Ob sie sich lohnt, hängt davon ab, welche Schäden deine Arbeit verursachen kann.

Für wen ist sie Pflicht?

Gesetzlich verpflichtet sind zum Beispiel:

  • ●Rechtsanwälte. Sie müssen eine Berufshaftpflicht für Vermögensschäden abschließen. Die Mindestdeckung beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall (§ 51 BRAO).
  • ●Steuerberater und Steuerbevollmächtigte. Sie müssen sich gegen Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden versichern (§ 67 StBerG). Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall (§ 52 DVStB).

Andere Berufsgruppen haben eigene berufsrechtliche Vorgaben. Deine Berufskammer oder dein Berufsverband kann dir sagen, was für dich gilt.

Typische Risiken für Freelancer

Ein Entwickler liefert fehlerhaften Code, ein Berater gibt eine falsche Empfehlung, ein Designer verletzt Rechte Dritter. In solchen Fällen kann der Kunde Schadensersatz verlangen. Ob die Berufshaftpflicht dafür aufkommt, hängt vom Tarif ab.

Was deckt die Berufshaftpflicht?

Je nach Tarif umfasst sie typischerweise Vermögensschäden, die dein Auftraggeber durch deinen beruflichen Fehler erleidet, Personenschäden durch berufliches Handeln und Sachschäden am Eigentum des Auftraggebers. Anbieter verwenden die Begriffe Berufs-, Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht nicht einheitlich. Maßgeblich ist, was im Tarif steht.

Die Prämie hängt von Beruf, Umsatz und Deckungssumme ab. Vergleiche mehrere Angebote und die Bedingungen.

Betriebshaftpflicht: Für Selbstständige mit Betrieb

Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die im Rahmen eines Gewerbebetriebs entstehen, etwa wenn ein Kunde oder ein Beschäftigter verletzt wird oder ein Produkt Schaden anrichtet. Ob ein Arbeitsplatz zu Hause mitversichert ist, steht im Vertrag.

Homeoffice-spezifisch

Verletzen sich Kunden oder Beschäftigte in deinem Homeoffice, geht es um den betrieblichen Bereich. Dann frag den Versicherer ausdrücklich, ob der Tarif Schäden von Kunden und Besuchern in der Wohnung einschließt.

Typische Home-Office-Szenarien und was gilt

Angestellte haften nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung. Freiberufler haften ihrem Kunden direkt.

Szenario 1: Du beschädigst den Firmenlaptop

  • ●Als Angestellter: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hängt die Haftung vom Grad des Verschuldens ab. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftest du nicht. Bei normaler Fahrlässigkeit wird der Schaden in aller Regel zwischen dir und dem Arbeitgeber verteilt. Bei grober Fahrlässigkeit trägst du grundsätzlich den ganzen Schaden, das Gericht kann im Einzelfall aber abwägen. Bei Vorsatz haftest du in vollem Umfang (BAG, Urteil vom 28.10.2010, Az. 8 AZR 418/09).
  • ●Beispiel aus diesem Urteil: Eine Reinigungskraft einer Radiologiepraxis drückte an einem MRT-Gerät den Notschalter statt der Taste zur Alarmabschaltung. Die Reparatur kostete rund 30.800 Euro. Das BAG bestätigte die Begrenzung der Haftung auf ein Jahresbruttogehalt von 3.840 Euro. Eine freiwillige Haftpflichtversicherung ändert nach dem Urteil die interne Verteilung des Risikos nicht. Das Gericht sah die Tätigkeit als betrieblich veranlasst an.
  • ●Als Freelancer: Für beruflich genutzte geliehene Sachen greift die Privathaftpflicht bei der Württembergischen nicht. Ob deine Berufs- oder Betriebshaftpflicht solche Schäden einschließt, steht im Tarif.

Szenario 2: Fehler in einer Code-Lieferung

  • ●Als Angestellter: Der Vertrag mit dem Kunden besteht meist zwischen Kunde und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann dich für den Schaden nur nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung in Anspruch nehmen (siehe Szenario 1).
  • ●Als Freelancer: Du haftest dem Kunden direkt. Hier ist die Berufshaftpflicht der wichtigste Schutz.

Szenario 3: Besucher verletzt sich in deiner Wohnung

Bei privaten Besuchen zahlt in der Regel die Privathaftpflicht. War der Besucher beruflich da, etwa als Kunde oder Beschäftigter, kommt eine Betriebshaftpflicht in Betracht.

Szenario 4: Dein Gerät überträgt Schadsoftware an den Server eines Kunden

Prüfe, ob die Berufshaftpflicht Vermögensschäden durch IT-Fehler oder Datenübertragung einschließt. Eine Cyber-Versicherung ist eine eigene Police.

Häufige Fragen

Reicht meine Privathaftpflicht für das Homeoffice?

Für private Schäden ja. Für berufliche Schäden als Freelancer nicht, dafür brauchst du je nach Tätigkeit Berufs- oder Betriebshaftpflicht. Als Angestellter prüfe, ob dein Tarif Schäden an geliehenen Sachen wie einem Firmenlaptop einschließt.

Brauche ich als Angestellter eine eigene Berufshaftpflicht?

In der Regel nicht. Du haftest nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung (siehe Szenario 1). Eine eigene Police ist sinnvoll, wenn du nebenbei freiberuflich arbeitest. Ob du überhaupt selbstständig oder angestellt bist, klärt der Guide zur Scheinselbstständigkeit.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Für Rechtsanwälte schreibt § 51 BRAO eine Mindestdeckung von 250.000 Euro je Versicherungsfall vor, für Steuerberater § 52 DVStB. Für andere Freelancer richtet sich die passende Höhe nach dem Schaden, den ein Projekt anrichten kann. Ein Versicherungsberater kann das einschätzen.

Gut abgesichert remote arbeiten

Die Privathaftpflicht ist der Basisschutz für private Schäden. Berufs- oder Betriebshaftpflicht kommt hinzu, wenn du beruflich haftest.

Wer seine Absicherung von einem Fachmann prüfen lassen möchte, findet über die Versicherungsseite den Kontakt zu unserem Partner remoteversicherung.de. Das ist ein Angebot des Partners und keine Tarifempfehlung.

Weiterführende Artikel:

Quellen

  • ●Bundesrechtsanwaltsordnung, § 51 (Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte): gesetze-im-internet.de
  • ●Steuerberatungsgesetz, § 67 (Berufshaftpflicht für Steuerberater): gesetze-im-internet.de
  • ●Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz, § 52 (Mindestversicherungssumme): gesetze-im-internet.de
  • ●Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.10.2010, Az. 8 AZR 418/09 (Haftung des Arbeitnehmers nach Verschuldensgrad): bundesarbeitsgericht.de
  • ●Württembergische Versicherung, Schäden an geliehenen Sachen in der Privathaftpflicht: wuerttembergische.de. Herstellerangabe zu den Tarifen dieses Versicherers, nicht allgemeingültig.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung oder Versicherungsberatung. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif, maßgeblich ist der eigene Vertrag.

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