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Arbeitsvertrag mit Stift und Unterschrift: Remote-Arbeitsvertrag Muster Übersicht
Rechtliches & Versicherung

Remote-Arbeitsvertrag: Pflichtangaben, Muster-Klauseln und Checkliste

RemoteDACH Redaktion14. Juni 202611 Min. Lesezeit

Was muss im Remote-Arbeitsvertrag stehen? Pflichtangaben und Fristen nach Nachweisgesetz, sechs Muster-Klauseln zum Kopieren und Checklisten für beide Seiten.

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Ein Remote-Arbeitsvertrag braucht vor allem einen klaren Arbeitsort. Das Nachweisgesetz verlangt, dass der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegt und aushändigt. Dazu gehört der Arbeitsort oder der Hinweis auf wechselnde Einsatzorte oder freie Ortswahl. Was darüber hinausgeht, etwa Erreichbarkeit, Kosten und Datenschutz, ist gesetzlich nicht im Einzelnen vorgeschrieben. Dort sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber eigene Regeln festhalten.

Dieser Guide zeigt die Pflichtangaben mit ihren Fristen, erklärt die Begriffe Telearbeit und Homeoffice, bietet sechs Muster-Klauseln zum Kopieren und enthält Checklisten für beide Seiten.

Der Artikel behandelt deutsches Arbeitsrecht. In Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln. Für Arbeitgeber gibt es eine Remote-Work-Policy-Vorlage.

Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Neben dem Vertrag brauchst du die passende Versicherung: kostenlose Erstanfrage bei remoteversicherung.de.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was der Nachweis leisten muss
  2. Pflichtangaben und Fristen
  3. Telearbeit, mobiles Arbeiten und Homeoffice
  4. Muster-Klauseln zum Kopieren
  5. Checkliste für Arbeitnehmer
  6. Checkliste für Arbeitgeber
  7. Häufige Fehler
  8. Quellen
  9. Häufige Fragen

Was der Nachweis leisten muss

Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und dem Arbeitnehmer aushändigen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG). Seit dem 1. Januar 2025 genügt auch Textform, etwa per E-Mail. Voraussetzung ist, dass du das Dokument speichern und ausdrucken kannst und der Arbeitgeber dich um einen Empfangsnachweis bittet (§ 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG). Verlangst du die Schriftform, muss der Arbeitgeber sie dir unverzüglich aushändigen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 NachwG). Die elektronische Form im Sinne des § 126a BGB ist ausgeschlossen (§ 2 Abs. 1 Satz 8 NachwG). Für Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen nach § 2a SchwarzArbG gilt die Textform-Erleichterung nicht (§ 2 Abs. 1 Satz 6 NachwG).

Mündliche Absprachen über Homeoffice können gelten, sind im Streitfall aber schwer zu beweisen.

Für Remote-Arbeit zählt besonders der Arbeitsort. Der Nachweis muss ihn nennen oder den Hinweis auf wechselnde Einsatzorte oder freie Ortswahl enthalten (§ 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 4 NachwG). Ein Satz wie "Remote" ohne Angabe, ob ein fester Ort oder eine freie Ortswahl gilt, beantwortet diese Frage nicht.

Ohne Regelung entscheidet das Weisungsrecht

Der Arbeitgeber darf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit nach billigem Ermessen näher bestimmen. Das gilt nur, soweit Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz das nicht schon festlegen (§ 106 Satz 1 GewO). Steht Homeoffice also fest im Vertrag, kann der Arbeitgeber es nicht einfach per Weisung ändern. Wer Homeoffice nur als freiwillige Option will, sollte das ausdrücklich so formulieren und einen Widerrufsvorbehalt aufnehmen.

Pflichtangaben und Fristen

Das Nachweisgesetz nennt 15 Angaben. Wann sie spätestens schriftlich vorliegen müssen, hängt von der jeweiligen Angabe ab:

Angaben nach § 2 Abs. 1 Satz 7 NachwGSpätestens ausgehändigt
Nr. 1 Name und Anschrift der Vertragsparteien, Nr. 7 Entgelt, Nr. 8 Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeitenam ersten Tag der Arbeitsleistung
Nr. 2 bis 6 Beginn, Befristung, Arbeitsort, Tätigkeit, Probezeit; Nr. 9 Arbeit auf Abruf; Nr. 10 Überstundenam siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn
Nr. 11 bis 15 Urlaub, Fortbildung, betriebliche Altersversorgung, Kündigung, Tarifverträgespätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn

Für Remote-Arbeit sind vor allem Nr. 4 (Arbeitsort), Nr. 8 (Arbeitszeit und Ruhezeiten) und Nr. 10 (Überstunden) relevant. Erreichbarkeit und Kernzeiten gehören nicht zu den gesetzlichen Pflichtangaben. Deshalb solltest du sie zusätzlich festhalten.

Telearbeit, mobiles Arbeiten und Homeoffice

Homeoffice ist ein Alltagsbegriff für Arbeit zu Hause. Für Remote-Arbeit ist vor allem die Telearbeit definiert. Ein Telearbeitsplatz ist nach der Arbeitsstättenverordnung ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich der Beschäftigten, für den eine wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung vereinbart sind (§ 2 Abs. 7 Satz 1 ArbStättV).

BegriffWas damit gemeint istWas der Vertrag klären sollte
TelearbeitFester Bildschirmarbeitsplatz zu Hause, vom Arbeitgeber eingerichtetWöchentliche Arbeitszeit, Dauer der Einrichtung, Ausstattung
HomeofficeArbeit zu Hause, regelmäßig oder gelegentlichAnzahl der Tage, fester Arbeitsort oder Option, Widerruf
Mobiles ArbeitenArbeit an wechselnden Orten, etwa Café, Zug oder FerienwohnungErlaubte Orte, Arbeit aus dem Ausland, Datenschutz unterwegs

Zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes gehört die Ausstattung. Der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person muss sie im Privatbereich bereitstellen und installieren (§ 2 Abs. 7 Satz 2 ArbStättV). Der Begriff mobiles Arbeiten taucht in § 2 ArbStättV nicht auf. Wer mehrere Formen kombiniert, sollte jede einzeln regeln.

Muster-Klauseln zum Kopieren

Die Klauseln sind Vorlagen. Alles in eckigen Klammern musst du ausfüllen. Ob eine Klausel in deinem Vertrag wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei vorformulierten Verträgen lohnt eine Prüfung durch einen Fachanwalt.

Klausel 1: Arbeitsort und Homeoffice

Regelt, wo gearbeitet wird und an welchen Tagen die Anwesenheit im Betrieb nötig ist.

Der Arbeitnehmer erbringt seine Tätigkeit an [Anzahl] Arbeitstagen pro Woche von seiner häuslichen Arbeitsstätte in [Ort, Anschrift] aus (Homeoffice). An den übrigen Arbeitstagen ist er am Betriebssitz des Arbeitgebers in [Anschrift] tätig. Die Verteilung der Tage stimmen die Parteien einvernehmlich ab. Änderungen der häuslichen Arbeitsstätte teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich mit.

Bei freier Ortswahl ersetzt du die Anschrift durch den Satz: "Der Arbeitnehmer kann seinen Arbeitsort innerhalb von [Land] frei wählen."

Klausel 2: Arbeitszeit und Erreichbarkeit

Regelt, wann du erreichbar sein musst. Die gesetzlichen Grenzen gelten trotzdem.

Die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit beträgt [Stunden] Stunden. Der Arbeitnehmer ist montags bis freitags von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit] Uhr über [Kommunikationstool] erreichbar (Kernzeit). Außerhalb der Kernzeit besteht keine Erreichbarkeitspflicht, soweit im Einzelfall nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die gesetzlichen Vorgaben zu Höchstarbeitszeit und Ruhezeit bleiben unberührt.

Die werktägliche Arbeitszeit darf nach § 3 Satz 1 ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 Satz 2 ArbZG). Nach Ende der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen (§ 5 Abs. 1 ArbZG).

Klausel 3: Arbeitsmittel und Kosten

Regelt, wer Ausstattung stellt und wer Internet und Strom trägt.

Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer für die Tätigkeit im Homeoffice folgende Arbeitsmittel zur Verfügung: [Liste, z. B. Laptop, Monitor, Headset]. Die Arbeitsmittel bleiben Eigentum des Arbeitgebers und sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzugeben. Für anteilige Internet- und Stromkosten zahlt der Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss von [Betrag] Euro. Weitergehende Kosten trägt der Arbeitnehmer, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Bei Telearbeit gehört die Ausstattung zur Einrichtung des Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber oder eine Beauftragte muss sie bereitstellen und installieren (§ 2 Abs. 7 Satz 2 ArbStättV). Zuschüsse und Pauschalen können steuerliche Folgen haben. Das klärst du am besten vor der Vereinbarung.

Klausel 4: Datenschutz und IT-Sicherheit

Legt fest, wie im Homeoffice mit Unternehmensdaten umgegangen wird.

Der Arbeitnehmer arbeitet im Homeoffice ausschließlich mit den vom Arbeitgeber bereitgestellten oder freigegebenen IT-Systemen. Er sperrt den Bildschirm, sobald er den Arbeitsplatz verlässt, und bewahrt vertrauliche Unterlagen verschlossen auf. Dritten, auch Familienangehörigen, verschafft er keinen Zugang zu dienstlichen Daten oder Systemen.

Welche Schutzmaßnahmen nötig sind, richtet sich nach dem Datenschutzrecht. Die Grundlagen erklärt der Artikel Datenschutz im Home Office.

Klausel 5: Arbeiten aus dem Ausland

Regelt, ob und wie lange du aus dem Ausland arbeiten darfst.

Arbeit aus dem Ausland bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers. Mit Zustimmung kann der Arbeitnehmer bis zu [Anzahl] Wochen pro Kalenderjahr aus [Länder] arbeiten. Er meldet jeden Auslandsaufenthalt mindestens [Anzahl] Wochen vorher und stellt die Angaben bereit, die für steuer- und sozialversicherungsrechtliche Prüfungen nötig sind.

Ohne vertragliche Regelung solltest du vor einer Reise mit deinem Arbeitgeber klären, ob du aus dem Ausland arbeiten darfst. Steuer- und Sozialversicherungsfragen hängen von Land und Aufenthaltsdauer ab. Einen Überblick gibt der Artikel Remote-Arbeit aus dem EU-Ausland. Arbeitgeber finden einen Aufbau für solche Regeln in der Workation-Policy-Vorlage für HR.

Klausel 6: Rückkehr ins Büro

Regelt, ob und mit welcher Frist der Arbeitgeber das Homeoffice beenden kann.

Der Arbeitgeber kann die Homeoffice-Vereinbarung aus betrieblichen Gründen mit einer Frist von [Anzahl] Wochen schriftlich widerrufen. Nach dem Widerruf erbringt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit am Betriebssitz des Arbeitgebers. Der Widerruf nennt die betrieblichen Gründe.

Ohne Widerrufsvorbehalt kann der Arbeitgeber eine im Vertrag festgelegte Homeoffice-Regelung nicht einseitig per Weisung ändern (§ 106 GewO). Ob die Klausel wirksam formuliert ist, prüft im Zweifel ein Fachanwalt.

Checkliste für Arbeitnehmer

Vor der Unterschrift prüfen:

  • ●Ist der Arbeitsort genannt, oder steht dort der Hinweis auf freie Ortswahl?
  • ●Ist klar, ob Homeoffice fest vereinbart oder eine freiwillige Option ist?
  • ●Gibt es einen Widerrufsvorbehalt, und wenn ja, mit welcher Frist?
  • ●Sind Erreichbarkeit und Kernzeit beschrieben?
  • ●Ist geregelt, wer Arbeitsmittel stellt und wer Internet- und Stromkosten trägt?
  • ●Sind Datenschutz und IT-Sicherheit beschrieben?
  • ●Ist Arbeit aus dem Ausland erlaubt, ausgeschlossen oder geregelt?
  • ●Hast du den Nachweis (schriftlich oder in Textform), und kennst du die Fristen dafür?

Checkliste für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten vor der Vertragsunterzeichnung klären:

  • ●Arbeitsort im Nachweis genannt, als feste Anschrift oder als Hinweis auf freie Ortswahl
  • ●Homeoffice fest vereinbart oder freiwillig, eindeutig formuliert
  • ●Widerrufsvorbehalt mit angemessener Frist, falls gewünscht
  • ●Erreichbarkeit, Kernzeit und verbindliche Kommunikationskanäle festgelegt
  • ●Ausstattung oder Kostenregelung; bei Telearbeit Bereitstellung und Installation der Ausstattung (§ 2 Abs. 7 Satz 2 ArbStättV)
  • ●IT-Sicherheits- und Datenschutzpflichten beschrieben
  • ●Unfallversicherungsschutz im Homeoffice berücksichtigt, siehe Unfallversicherung im Home Office
  • ●Regel für Arbeit aus dem Ausland: erlauben, ausschließen oder mit Bedingungen versehen
  • ●Nachweis mit allen Pflichtangaben fristgerecht ausgehändigt

Häufige Fehler

"Das klären wir mündlich"

Mündliche Absprachen sind schwer zu beweisen. Der Arbeitgeber muss den Nachweis in Schrift- oder Textform erbringen. Halte die Regelung deshalb schriftlich fest.

"Home Office nach Absprache"

Diese Formulierung regelt nichts. Offen bleibt, was passiert, wenn keine Einigung zustande kommt, und wer entscheidet. Benenne eine Entscheidungsregel und eine Frist.

Nur "Remote" als Arbeitsort

Ohne Angabe, ob ein fester Ort oder eine freie Ortswahl gilt, fehlt die Angabe zum Arbeitsort. Nenne die Anschrift oder den Hinweis auf freie Ortswahl.

Arbeit aus dem Ausland nicht geregelt

Wer aus dem Ausland arbeitet, berührt Steuer- und Sozialversicherungsfragen, die vom Einzelfall abhängen. Arbeitgeber sollten das ausdrücklich regeln, etwa durch Erlaubnis, Ausschluss oder Bedingungen.

Weiterführende Artikel

Quellen

Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf Homeoffice?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch kennt das Gesetz nicht. Du hast ihn nur, wenn Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ihn vorsehen.

Kann mein Arbeitgeber mich zurück ins Büro holen?

Das hängt vom Vertrag ab. Steht Homeoffice fest im Vertrag, darf der Arbeitgeber es nicht einfach per Weisung ändern (§ 106 GewO). Ein Widerrufsvorbehalt regelt, ob und mit welcher Frist der Arbeitgeber das Homeoffice beenden kann.

Muss mein Arbeitsort im Nachweis stehen?

Ja. Der Nachweis muss den Arbeitsort nennen oder den Hinweis auf wechselnde Einsatzorte oder freie Ortswahl enthalten (§ 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 4 NachwG). Er muss spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn vorliegen.

Bin ich im Homeoffice unfallversichert?

Ja, wenn du eine versicherte Tätigkeit im Haushalt ausübst. Dann besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie am Betriebssitz (§ 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII). Was dabei im Einzelnen zählt, erklärt der Artikel Unfallversicherung im Home Office.

Darf ich aus dem Ausland arbeiten?

Ohne vertragliche Erlaubnis solltest du das mit deinem Arbeitgeber klären. Steuer- und Sozialversicherungsfragen hängen von Land und Aufenthaltsdauer ab. Einen Überblick gibt der Rechts-Guide zur Remote-Arbeit aus dem EU-Ausland.

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