Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Regeln hängen stark vom Einzelfall ab, vor allem davon, wie viele Arbeitstage oder Arbeitsstunden du in welchem Land verbringst. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an einen Steuerberater, an deine Krankenkasse oder an die Deutsche Rentenversicherung.
Viele englischsprachige Stellen werden von Unternehmen im Ausland ausgeschrieben, und ein Teil davon ist für Menschen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz offen. Die Stellen mit englischer Ausschreibung findest du unter englischsprachige Remote-Jobs. Vor der Zusage stellen sich drei Fragen: Wo musst du Steuern zahlen, welches Sozialversicherungssystem gilt für dich und welche Vertragsform passt zu deiner Situation?
Hier geht es um den Fall, dass du in Deutschland wohnst und für einen Arbeitgeber im EU-Ausland, in der Schweiz oder in einem Drittstaat wie den USA oder Singapur arbeitest. In der EU, im EWR und in der Schweiz richtet sich die Sozialversicherung vor allem danach, wie viel deiner Arbeitszeit im Wohnland stattfindet. Außerhalb dieses Raums entscheidet, ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Wo du Steuern zahlst
Wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Das Gehalt für deine Arbeit bleibt deshalb in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn der Arbeitgeber im Ausland sitzt. Offen ist vor allem, wer die Steuer einbehält und ob ein zweiter Staat mitbesteuern will.
Warum oft kein Lohnsteuerabzug stattfindet
Lohnsteuer wird durch Abzug vom Lohn erhoben, wenn der Arbeitgeber im Inland einen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz, eine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Ein ausländischer Arbeitgeber ohne solche Präsenz fällt damit nicht unter diese Abzugspflicht. Du rechnest die Einkommensteuer dann über deine Steuererklärung ab.
Eine Ausnahme gilt bei internationaler Arbeitnehmerentsendung: Trägt das aufnehmende Unternehmen in Deutschland den Lohn wirtschaftlich, ist es inländischer Arbeitgeber (§ 38 Abs. 1 Satz 2 EStG). Ob das auf deine Konstellation zutrifft, klärt ein Steuerberater.
Veranlagung und Vorauszahlungen
Wer keine Lohnsteuer über den Arbeitgeber zahlt, erklärt die Einkommensteuer in der Steuererklärung. Eine Veranlagung ist Pflicht, wenn die Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug insgesamt mehr als 410 Euro betragen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Nach § 37 EStG musst du außerdem Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten, die du voraussichtlich schuldest. Die Termine sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen per Bescheid fest. Plane diese Termine ein, wenn dein Gehalt ohne Steuerabzug auf dem Konto landet.
Doppelbesteuerungsabkommen und die 183-Tage-Regel
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) legt fest, welcher Staat ein Gehalt besteuern darf, wenn zwei Staaten Anspruch darauf erheben. Solange du in Deutschland wohnst und hier arbeitest, meldet in der Regel kein zweiter Staat einen Anspruch an. Das ändert sich, wenn du längere Zeit im Ausland arbeitest, etwa in den USA oder in Singapur.
Viele DBA enthalten eine 183-Tage-Regel. Laut der Steuerberatungsgesellschaft ETL (Stand Mai 2024) bleibt das Besteuerungsrecht beim Wohnstaat nur, wenn drei Bedingungen zusammen erfüllt sind: Du bist im anderen Staat höchstens 183 Tage innerhalb von zwölf Monaten, der Lohn wird nicht von einem Arbeitgeber dort getragen, und die Kosten trägt keine Betriebsstätte dort. Wie die Regel für dein Land formuliert ist, steht im Wortlaut des jeweiligen Abkommens. Die Grundlagen erklärt der Ratgeber 183-Tage-Regel einfach erklärt.
Betriebsstättenrisiko für den Arbeitgeber
Laut ETL (Stand Mai 2024) begründet ein Homeoffice bei normalen Angestellten in der Regel keine Betriebsstätte des Arbeitgebers, weil er über die private Wohnung keine Verfügungsmacht hat. Bei Geschäftsführern und leitenden Angestellten kann eine Betriebsstätte dagegen entstehen. Das Unternehmen sollte diesen Punkt vor der Zusage mit seinem Steuerberater klären.
Sozialversicherung: welches System gilt
Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz gilt die Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Sie ordnet dich einem einzigen Sozialversicherungssystem zu, und zwar dem Staat, in dem du arbeitest. Nur wenn du im Wohnstaat einen wesentlichen Teil deiner Arbeit leistest, kann das Wohnland zuständig werden. Ein wesentlicher Teil sind laut Fachbeitrag von Grant Thornton (23. September 2025) mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit oder des Entgelts (Art. 13 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung, Wortlaut inoffiziell).
Drei Fälle, grob sortiert
- Du arbeitest nur in Deutschland. Dann gilt das deutsche System, und der ausländische Arbeitgeber muss dich hier anmelden und Beiträge abführen (ETL, Stand Mai 2024).
- Du arbeitest zum Teil in Deutschland, und dieser Anteil liegt unter 25 Prozent. Dann bleibt das System des Arbeitgeberstaats maßgeblich.
- Du arbeitest zu 25 Prozent oder mehr in Deutschland. Dann gilt das deutsche System.
Meldet der Arbeitgeber dich nicht an, wende dich an deine Krankenkasse und die Deutsche Rentenversicherung.
Bei der Berechnung zählt laut ICON auch Arbeitszeit in Drittstaaten. Der EuGH hat im Urteil Moguntia (C-743/23, 11. Dezember 2025) entschieden, dass diese Zeit in die Gesamtarbeitszeit eingeht. Das senkt den Anteil des Wohnstaats, und ICON erwartet deshalb, dass die Zuständigkeit häufiger beim Arbeitgeberstaat liegt.
Rahmenübereinkommen für Telearbeit
Seit dem 1. Juli 2023 gibt es ein Rahmenübereinkommen über grenzüberschreitende Telearbeit. Es betrifft Telearbeit im Wohnstaat von 25 bis 49,99 Prozent der Arbeitszeit. Es gilt nur auf gemeinsamen Antrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, höchstens drei Jahre, und nur wenn beide Staaten das Übereinkommen unterzeichnet haben. Unter 25 Prozent bleibt es ohnehin beim Arbeitgeberstaat. Die belgische Sozialversicherung führt die Liste der Unterzeichnerstaaten. Deutschland, Österreich und die Schweiz sind seit dem 1. Juli 2023 dabei.
Außerhalb der EU: Singapur und die USA
Die Übersicht der Techniker Krankenkasse (Stand 24. Juni 2026) nennt kein Sozialversicherungsabkommen mit Singapur. Für die USA gibt es eines, das laut derselben Übersicht nur die Rentenversicherung betrifft. Ohne Abkommen zählt das Recht des Landes, in dem du arbeitest. Die Sozialversicherung folgt laut ETL dem Arbeitsort. Für Arbeit in Deutschland heißt das deutsche Sozialversicherung, unabhängig davon, wo der Arbeitgeber sitzt.
Schweiz und Österreich als Wohnsitz
Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 gilt für den Wohnsitz in Österreich ebenso wie in Deutschland. Laut AOK gilt die A1-Bescheinigung auch für die Schweiz. Wer dort wohnt und mindestens 25 Prozent seiner Arbeitszeit dort leistet, unterliegt dem Recht des Wohnstaats (Art. 13 Abs. 1 Buchst. a). Für die Steuer hilft der Ratgeber Steuern als Remote-Worker: Wo zahlst du Steuern?.
Vertragsformen im Vergleich
Drei Wege sind üblich: die direkte Anstellung beim ausländischen Arbeitgeber, eine Anstellung über einen Employer of Record oder die Arbeit als Freelancer. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wer Lohn, Steuern und Sozialversicherung abwickelt und wie stabil dein Status ist.
| Vertragsform | Vertragspartner | Wer rechnet Steuern und Sozialversicherung ab | Worauf du achten solltest |
|---|---|---|---|
| Direkte Anstellung | Der Arbeitgeber im Ausland | Der Arbeitgeber, sofern er sich im maßgeblichen Land anmeldet und abführt. Sonst du über die Steuererklärung. | Ob die Anmeldung erfolgt und ob eine Betriebsstätte entsteht. Sonst Krankenkasse und Deutsche Rentenversicherung fragen. |
| Employer of Record | Ein lokaler EoR, der den Arbeitsvertrag nach den Regeln des Tätigkeitsstaats schließt | Der EoR, der Lohn abrechnet und Beiträge sowie Lohnsteuer abführt | Kosten, Honorarberechnung und die Frage, ob ein deutsches Unternehmen den Lohn wirtschaftlich trägt |
| Freelance | Du selbst als Selbstständiger oder deine Firma | Du selbst | Ob die Zusammenarbeit tatsächlich selbstständig ist (Scheinselbstständigkeit) |
Employer of Record: was dahintersteckt
Ein Employer of Record (EoR) wird vor Ort offizieller Arbeitgeber. Laut einem Fachbeitrag bei Haufe schließt er den Arbeitsvertrag nach den lokalen Regeln, rechnet den Lohn ab und führt Lohnsteuer und Sozialversicherung ab. Die tägliche Arbeit richtet sich nach dem Auftraggeber. Laut Haufe trägt der Auftraggeber die Kosten und zahlt dem EoR ein Honorar, das häufig auf dem Bruttogehalt basiert. Viele Ratgeber zu diesem Modell stammen von EoR-Anbietern. Achte auf deren Eigeninteresse.
Freelance und Scheinselbstständigkeit
Als Freelancer rechnest du Steuern und Vorsorge selbst ab. Wer aber in feste Abläufe eingebunden ist, wie ein Angestellter arbeitet und den Auftrag nicht frei gestalten kann, kann rechtlich als Beschäftigter gelten. Details dazu stehen im Ratgeber Scheinselbstständigkeit vermeiden.
Nach § 7a SGB IV können die Beteiligten eines Auftragsverhältnisses bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Auftraggeber und Auftragnehmer können diesen Antrag beide stellen.
Checkliste vor der Zusage
Lass dir diese Punkte schriftlich bestätigen, bevor du unterschreibst:
- Wo wohnst du, und wie viel Arbeitszeit fällt in welchem Land an?
- Hat der Arbeitgeber in Deutschland oder in deinem Wohnland einen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen Vertreter?
- Wer führt Lohnsteuer und Sozialversicherung ab, und bei welchem Träger wirst du angemeldet?
- Wer trägt die Lohnkosten, und ist ein deutsches Unternehmen daran beteiligt? Das klärt ein Steuerberater.
- Welches Arbeitsrecht gilt laut Vertrag, und wie sind Kündigungsfristen und Urlaub geregelt?
- Gibt es ein DBA, und welche Regel gilt für Arbeitseinkommen, zum Beispiel die 183-Tage-Regel?
- Entspricht die Zusammenarbeit bei einer freien Mitarbeit tatsächlich einer selbstständigen Tätigkeit?
- Sind die Vorauszahlungstermine eingeplant, und hast du eine Steuerberatung für das Jahr angefragt?
Häufige Fragen
Muss mein ausländischer Arbeitgeber in Deutschland Lohnsteuer abziehen?
Meist nicht, wenn er in Deutschland weder Sitz noch Betriebsstätte noch ständigen Vertreter hat. Dann rechnest du die Steuer über die Veranlagung ab (§ 38 EStG). Bei einer internationalen Entsendung kann ein deutsches Unternehmen als inländischer Arbeitgeber gelten, wenn es den Lohn wirtschaftlich trägt.
Gilt die deutsche Sozialversicherung, wenn ich nur in Deutschland arbeite?
Ja, denn die Sozialversicherung folgt dem Arbeitsort. Der ausländische Arbeitgeber muss sich dann hier anmelden und Beiträge abführen. Lass dir diese Anmeldung schriftlich bestätigen.
Was ändert sich, wenn ich nur teilweise von Deutschland aus arbeite?
Liegt dein Anteil in Deutschland bei 25 Prozent oder mehr, gilt das deutsche System. Eine Ausnahme bietet das Rahmenübereinkommen von 2023: Bei 25 bis 49,99 Prozent kannst du auf gemeinsamen Antrag im Arbeitgeberstaat versichert bleiben, sofern beide Staaten unterzeichnet haben. Darunter bleibt das System des Arbeitgeberstaats maßgeblich.
Ist ein Employer of Record teurer als ein Freelancer?
Das hängt vom Anbieter und von deinem Gehalt ab, deshalb lässt sich das nicht pauschal sagen. Laut Haufe richtet sich das EoR-Honorar häufig nach dem Bruttogehalt. Vergleiche die Gesamtkosten für den Auftraggeber mit deiner Auszahlung, nicht nur den Stundensatz oder die Monatspauschale.
Muss ich in Singapur oder den USA Steuern zahlen, wenn ich aus Deutschland arbeite?
Für Arbeit, die du in Deutschland verrichtest, hat in der Regel Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht. Ob der Staat des Arbeitgebers zusätzlich zugreift, regelt das jeweilige DBA. Für die Sozialversicherung gibt es mit Singapur kein Abkommen, mit den USA nur eines für die Rente.
Ist Freelance-Arbeit für einen ausländischen Auftraggeber automatisch selbstständig?
Nein. Maßgeblich ist, wie die Zusammenarbeit tatsächlich abläuft, nicht nur der Vertrag. Ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, kann die Deutsche Rentenversicherung nach § 7a SGB IV klären. Zur Abgrenzung lies den Ratgeber Scheinselbstständigkeit vermeiden.
Quellen
- ●§ 1 EStG, unbeschränkte Steuerpflicht
- ●§ 37 EStG, Einkommensteuer-Vorauszahlungen
- ●§ 38 EStG, Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber
- ●§ 46 EStG, Veranlagung
- ●§ 7a SGB IV, Statusfeststellung
- ●Techniker Krankenkasse, Übersicht der Sozialversicherungsabkommen (Stand 24. Juni 2026)
- ●EURES, Rahmenübereinkommen zur grenzüberschreitenden Telearbeit (Artikel vom 13. November 2023)
- ●ICON, EuGH-Urteile zur 25-Prozent-Regel bei Multi-State-Workern (Februar 2026)
- ●ETL, Homeoffice im Ausland: Betriebsstätte, Lohnsteuer und Sozialversicherung (Stand Mai 2024)
- ●Haufe, Employer of Record
Weiterführend:
- ●Remote arbeiten aus dem EU-Ausland: der Rechts-Guide
- ●Steuern als Remote-Worker: Wo zahlst du Steuern?
- ●A1-Bescheinigung für Remote-Worker, wichtig, wenn du zeitweise in einem anderen EU-Land arbeitest
- ●Englischsprachige Remote-Jobs









